Meldung von Hinweisen an externe Stellen vermeiden
Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes sieht für potenzielle Whistleblower zwei mögliche Empfänger für Hinweise vor: die interne und die externe Meldestelle.
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Ihre Anliegen sind uns wichtig und wir sind stolz darauf, eine Plattform anzubieten, die Transparenz, Vertraulichkeit und Compliance vereint. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Fragen zu stellen oder weitere Informationen zu unseren Tarifen und Dienstleistungen zu erhalten. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen von unserem Hinweisgebersystem optimal profitiert und gleichzeitig die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt werden.
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Alles Wichtige von unseren Experten zusammengefasst
Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes sieht für potenzielle Whistleblower zwei mögliche Empfänger für Hinweise vor: die interne und die externe Meldestelle.
Das zukünftige Hinweisgeberschutzgesetz enthält viele Anforderungen an Unternehmen, beispielsweise die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle. Hält sich ein Unternehmen nicht an diese Vorschriften, drohen hohe Bußgelder.
Erfahren Sie mehr zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz und richten Sie mit tell it Ihren unternehmensinternen Meldekanal ein.
Das Hinweisgeberschutzgesetz in der Umsetzung
Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in Deutschland und schafft einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern.
Seit wann ist das Gesetz aktiv?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 02. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen in Kraft. Es legt klare Richtlinien für den Umgang mit Meldungen von Verstößen fest.
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet.
Wozu dient das Gesetz?
Das Gesetz fördert die Offenlegung von Missständen und schützt Hinweisgeber vor Repressalien. Es trägt zur Schaffung einer vertrauensvollen Unternehmenskultur und transparenten Compliance bei.