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Transparenz und Schutz für Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz in der Umsetzung

Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in Deutschland und schafft einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern.

Seit wann ist das Gesetz aktiv?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 02. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen in Kraft. Es legt klare Richtlinien für den Umgang mit Meldungen von Verstößen fest.

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet.

Wozu dient das Gesetz?

Das Gesetz fördert die Offenlegung von Missständen und schützt Hinweisgeber vor Repressalien. Es trägt zur Schaffung einer vertrauensvollen Unternehmenskultur und transparenten Compliance bei.

Mehr zum Hinweisgeberschutzgesetz