Hinweisgeberschutz: Warum Deutschland zahlen muss und was Unternehmen daraus lernen können
Deutschland wurde wegen der verspäteten Umsetzung des Hinweisgeberschutzes zu einer Strafzahlung von 34 Millionen Euro verurteilt. Warum das ein Warnsignal für Unternehmen ist und wie Firmen eigene Bußgelder vermeiden können – jetzt lesen!

Ein Urteil mit Signalwirkung
Deutschland wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Strafzahlung von 34 Millionen Euro verurteilt. Der Grund? Die Bundesrepublik war mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) als Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern deutlich in Verzug.
Doch was bedeutet dieses Urteil für Unternehmen? Direkte Auswirkungen hat es nicht – aber es zeigt, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können. Auch Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich des Hinweisgeberschutzes nicht einhalten, riskieren Bußgelder.
Wir erklären, was hinter dem Urteil steckt und warum Unternehmen sich die Verzögerung Deutschlands nicht zum Vorbild nehmen sollten.
Warum wurde Deutschland verurteilt?
Die EU hat bereits 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Das Ziel: Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden, sollen besser geschützt werden – etwa vor Kündigung oder Mobbing.
Eigentlich hätten alle EU-Staaten diese Regelungen bis Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Doch Deutschland ließ sich Zeit. Erst im Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft – also eineinhalb Jahre zu spät.
Die Quittung kam jetzt vom EuGH: Deutschland hat die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt und muss deshalb zahlen.
Der Europäische Gerichtshof befasste sich in seinem Urteil ausschließlich mit der verzögerten Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Falls die EU-Kommission zu dem Schluss kommt, dass das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nicht vollständig den inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie entspricht, hätte sie die Möglichkeit, ein separates Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Erstmal nichts direkt. Die Strafe betrifft den deutschen Staat – nicht einzelne Firmen. Doch das Urteil sendet eine klare Botschaft: Wer gesetzliche Fristen ignoriert, muss mit Sanktionen rechnen.
Für Unternehmen ist das besonders wichtig, weil auch sie verpflichtet sind, das Hinweisgeberschutzgesetz einzuhalten. Auch Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden müssen seit dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten, über die Beschäftigte Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich melden können. Wer den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetztes nicht genügt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit 80 Angestellten hat bis heute kein Hinweisgebersystem eingeführt. Kommt die Aufsichtsbehörde dahinter, kann sie ein Bußgeld verhängen – selbst wenn bislang keine Meldungen eingegangen sind.
Kurz gesagt: Wer das Gesetz nicht ernst nimmt, könnte bald selbst Strafzahlungen zu befürchten haben.
Wie setzen Unternehmen das Gesetz einfach um?
Die gute Nachricht: Während Deutschland sich mit der Umsetzung schwergetan hat, können Unternehmen es viel einfacher haben. Eine digitale Hinweisgeberplattform wie tell it ermöglicht es, die gesetzlichen Vorgaben schnell, sicher und kosteneffizient zu erfüllen.
Wer noch kein System eingerichtet hat, sollte nicht warten, bis es zu spät ist.
Fazit: Verzögerung kostet – auch Unternehmen
Die Verurteilung Deutschlands zeigt, dass Versäumnisse bei der Gesetzesumsetzung teuer werden können. Während die Bundesregierung Millionen zahlen muss, können Unternehmen bereits mit einfachen Maßnahmen sicherstellen, dass sie nicht ebenfalls in Schwierigkeiten geraten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine bürokratische Hürde, sondern eine Chance für Unternehmen, Mitarbeitervertrauen zu stärken und Risiken frühzeitig zu erkennen. Wer die Fristen einhält, spart sich nicht nur Bußgelder – sondern stärkt auch die transparente und verantwortungsbewusste Compliance-Kultur im Unternehmen.
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