Aktuelle Trends im Hinweisgeberschutz: Was Unternehmen 2025 beachten sollten


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft – seit Juli 2023 gelten klare Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Die gesetzliche Lage ist also
nicht neu, aber viele Unternehmen stehen jetzt vor der Aufgabe, die Umsetzung nachzuholen oder bestehende Prozesse zu prüfen.

Eine junge Frau mit langen roten Haaren steht lächelnd vor einem Whiteboard. Sie trägt eine ärmellose schwarze Bluse und Jeans, und hat Schmuck an beiden Händen sowie eine Armbanduhr. Ihre Haltung wirkt offen und selbstbewusst, als würde sie gerade präsentieren oder erklären. Ihre Spiegelung ist leicht verschwommen im Whiteboard sichtbar. Der Hintergrund ist schlicht, mit einem Regal im hinteren rechten Bereich.

Einleitung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft – seit Juli 2023 gelten klare Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Die gesetzliche Lage ist also nicht neu, aber viele Unternehmen stehen jetzt vor der Aufgabe, die Umsetzung nachzuholen oder bestehende Prozesse zu prüfen.

2025 ist kein Jahr der neuen Anforderungen – sondern der soliden Umsetzung. Und genau darum geht es in diesem Beitrag: Was sollten Unternehmen jetzt tun, um ihr Hinweisgebersystem tragfähig aufzustellen? Welche Entwicklungen sind im Arbeitsalltag wichtig – und worauf kommt es bei digitalen Lösungen wirklich an?

1. Digitalisierung ist Standard – und bleibt auf Wachstumskurs

Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Hinweisgebersysteme. Nicht, weil sie es jetzt plötzlich müssten – sondern weil sich zeigt:

tell it bieten strukturierte Abläufe, verschlüsselte Kommunikation und eine nutzerfreundliche Oberfläche – ohne dabei unnötig komplex zu sein.

2. Vertrauen entsteht durch Klarheit – nicht durch Aktionismus

Beschäftigte melden nur dann intern, wenn sie wissen:

  • Wo?
  • Wie?
  • An wen?

Viele Unternehmen nutzen das Jahr 2025, um ihre interne Kommunikation präziser und zugänglicher zu gestalten. Schulungen, Intranetseiten, kurze Info-Grafiken – alles, was die Hemmschwelle senkt, hilft.

Ein Hinweisgeber braucht keine Marketing-Kampagne, sondern eine ruhige, klare Anlaufstelle.

3. Datenschutz bleibt ein sensibles Thema – und wird oft unterschätzt

Ein Hinweisgebersystem verarbeitet immer personenbezogene Daten. Unternehmen sollten 2025 sicherstellen, dass sie

  • mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt sind
  • klare Speicherfristen definiert haben
  • und wissen, wie sie mit sensiblen Daten umgehen.

Gerade hier zeigt sich der Unterschied zwischen rechtssicheren Systemen – und Plattformen, die auf Schnelligkeit statt Sorgfalt setzen.

4. Der Betriebsrat sollte mit im Boot sein – von Anfang an

Bei der Umsetzung des Gesetzes gibt es keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Trotzdem sollte er für verschiedene Einzelfragen eingebunden werden und kann im Detail auch Zustimmungspflichten oder Initiativrechte haben.

Gleichwohl gilt, Wer ein System einführt, ohne den Betriebsrat einzubinden, riskiert Blockaden und Akzeptanzprobleme. Viele Unternehmen haben das erkannt – und setzen auf frühe Einbindung, offene Kommunikation und gemeinsame Ausgestaltung.

Das schafft Vertrauen – und spart Diskussionen.

5. Externe Meldestelle: Kein Ersatz, sondern ein Signal

Seit 2023 besteht die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz. Die Zahl der dort eingehenden Meldungen steigt.

Das zeigt vor allem eines: Dort, wo interne Systeme fehlen oder unklar kommuniziert werden, weichen Mitarbeitende nach außen aus.

Für Unternehmen heißt das: Wer seinen Meldekanal gut aufstellt – verständlich, sicher und fair – vermeidet Reputationsrisiken und stärkt das Vertrauen im Betrieb.

Fazit: 2025 bringt keine neuen Pflichten – aber klare Chancen


In einer Zeit, in der rund um das Hinweisgeberschutzgesetz viele unklare Aussagen kursieren, möchten wir bewusst Orientierung bieten:

Die rechtlichen Anforderungen stehen. Jetzt geht es um die Qualität der Umsetzung.

➡️ Für Unternehmen, die bisher noch kein Hinweisgebersystem eingerichtet haben, ist 2025 der richtige Zeitpunkt, das Thema sauber anzugehen.

➡️ Wer schon ein System nutzt, sollte dies zur eigenen Zufriedenheit testen und Prozesse sicher etabliert haben. Mit
kleinen Anpassungen und gezielter Kommunikation kann man oft schon viel erreichen.

tell it begleitet Sie dabei – einfach, klar, vertrauensvoll.